Steuern sparen mit ETFs? 90% machen diesen Fehler!

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Wir werden andauernd gefragt, wie man bei der Anlage in ETFs Steuern sparen kann. Die Deutschen lieben Steuern sparen. Total verständlich. Die meisten gehen das Thema aber völlig falsch an. Wir schauen also mal auf Optionen und deren Sinnhaftigkeit. Warnung: Wird teilweise etwas kompliziert, aber wir geben ja immer Idee mit, wie man damit umgehen sollte.

Wie werden ETFs besteuert?

Auf Gewinne fallen Steuern an. Wenn ich verkaufe, muss ich 25% plus Soli auf die Gewinne zahlen, was nicht auf das Gesamtvermögen, sondern auf die Gewinne zutrifft. Das macht insgesamt 26,38%. Der Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Verkaufs- und dem Kaufkurs. Gute Nachrichten gibt es für Aktien-ETFs, denn sie haben eine Teilfreistellung, was bedeutet, dass 30% der Gewinne verschont bleiben.

Falls Du ausschüttend investierst, wozu wir aus anderen Gründen nicht raten, werden Ausschüttungen besteuert. Im Gegensatz dazu stehen thesaurierende ETFs, die ihre Gewinne automatisch reinvestieren. Allerdings gibt es noch eine Besteuerung auf Fondsebene, die wir als Anleger nicht mitbekommen, die sogenannte Quellensteuer. Darum bleibt es summa summarum ungefähr bei den 26% als Gesamtbelastung, teilweise schon früher durch die Vorabpauschale. Die gute Nachricht ist, dass Du Dich um nichts kümmern musst, da die Bank in Deutschland das automatisch für Dich erledigt.

Wie spare ich nun Steuern mit ETFs?

Steuern sparen durch langfristiges Halten von ETFs

Durch langfristiges Halten von ETFs sinkt die effektive, also tatsächliche, Steuerbelastung durch die Steuerstundung.

Wenn man hingegen ständig irgendwas kauft und verkauft, wie aktive Anleger oder aktive Fonds das machen, zahlt man viel höhere Steuern und nutzt den Zinseszins nicht richtig aus, da andauernd Steuern anfallen. Warren Buffett nennt langfristiges Halten von ETFs daher auch ein „zinsloses Darlehen vom Staat“, weil wir erst später Steuern zahlen müssen und uns somit mehr Geld zur Verfügung steht, das wir anlegen können. Das betrifft übrigens auch immer noch die Steuerstundung durch thesaurierende ETFs, auch wenn diese seit der Investmentsteuerreform kleiner geworden ist, aber immer noch in vielen Szenarien der Fall ist.

Freibetrag nutzen: Freistellungsauftrag und Steuererklärung

Die Bank in Deutschland führt für Dich die Steuern ab, wie wir bereits erwähnt haben. Wenn Du jedoch einen Freistellungsauftrag einrichtest, bleiben 1.000 Euro an Erträgen steuerfrei. Darum muss man sich natürlich selbst kümmern. Man kann das auch über die Steuererklärung machen, was man ohnehin sollte, denn 9 von 10 bekommen dabei etwas zurück, und zwar über 1.000 Euro!

ETF-Teilverkäufe für den Steuerfreibetrag: Lohnt sich das?

Den Freistellungsauftrag kann man laut mancher Experten „richtig“ nutzen, indem man Teilverkäufe am Ende des Jahres durchführt, sodass der Gewinn dem übrigen Freistellungsauftrag entspricht. So kann man Gewinne quasi abschöpfen, ohne sie versteuern zu müssen, und dann direkt wieder reinvestieren.

Durch die Einführung der Vorabpauschale ist das zumindest bei größeren Depots relativ sinnlos, weil diese eh schon den Freistellungsauftrag auffressen.

Ausschüttende ETFs für den Freibetrag: Sinnvoll oder nicht?

Manche empfehlen auch, bis zu einem gewissen Betrag in ausschüttende ETFs zu investieren, da man durch die Ausschüttungen den Freibetrag ausnutzt. Das ist allerdings schwer kontrollierbar, denn es ist vorab unklar, wie viele Ausschüttungen man aufs Fondsvermögen bekommt. Das macht nur bei einem kleinen Depot Sinn. Und dann muss man wieder ans Reinvestieren denken.

Bewertung: Man kann all das machen… oder etwas Schönes unternehmen oder Geld verdienen. Wir finden beide „Optimierungen“ nicht praktikabel und raten nur zu einem Freistellungsauftrag an sich und der Steuererklärung.

FIFO-Prinzip umgehen: So zahlst Du weniger Steuern beim ETF-Verkauf

FIFO steht für „First In, First Out“. Bei einem Verkauf werden automatisch zuerst die Anteile verkauft, die wir zuerst gekauft haben. Das bekommen wir gar nicht mit, da der Broker das so macht. Der Gewinn ist voraussichtlich bei den ältesten Anteilen am höchsten, also werden hier auch am meisten Steuern fällig. Besser wäre es daher, zuerst die jüngsten Anteile zu verkaufen, weil dort weniger Gewinn angesammelt ist, was weniger Steuern bedeutet. Dafür könnte man vor der Rente zum Beispiel zwei weitere Depots aufmachen und die Anteile dritteln. Es werden zuerst die ältesten Anteile übertragen, also zuerst aus dem alten Depot verkauft. Man kann das auch so regeln, indem man mehrere ETFs bespart, was wir aber noch komplizierter finden wegen des Rebalancings.

Bewertung: Man kann das machen, allerdings sollte man sich später damit beschäftigen. Viele, die gerade erst starten, werden davon abgeschreckt. Übrigens torpediert genau diese FIFO-Thematik die Geschichte mit den Teilverkäufen von oben. Wenn man also jedes Jahr verkauft, um den Steuerfreibetrag auszunutzen, dann werden ja auch immer die alten Anteile verkauft. Das ist sehr kompliziert und nicht ratsam. Daher raten wir zu der Variante mit den weiteren Depots kurz vor Rente.

Irische ETFs und Quellensteuer: Einfacher Steuertipp für US-Aktien

Man kann Quellensteuern sparen durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Ganz einfach: Bei globalen ETFs, die die USA einschließen, einfach auf das Fondsdomizil IR achten. Das ist easy, da eh die meisten in Irland sind.

Bewertung: Das ist super einfach. Man muss eh einen ETF aussuchen, also einfach machen.

ETF-Versicherungsmantel: Steuervorteil oder Kostenfalle?

Steuervorteile werden bei Altersvorsorgeprodukten oft so verkauft, als wären sie eine Extra-Rendite. In der Realität ist das oft nur ein schöner Aufkleber: Du sparst heute in der Ansparphase etwas Steuer – und zahlst später bei der Auszahlung wieder, häufig sogar auf die gesamten Auszahlungen, nicht nur auf Gewinne wie bei einer eigenen Anlage in ETFs!

Das eigentliche Problem ist aber die Struktur: Über viele Jahre laufen Kosten mit – Abschlusskosten am Anfang, laufende Gebühren jedes Jahr, plus Regeln, die Dich unflexibel machen. In unabhängigen Analysen sieht man: Von der möglichen Börsenrendite kommt bei vielen Policen am Ende nur ein kleiner Teil bei den Kund:innen an. Der Rest geht für Kosten und die Konstruktion des Produkts drauf. Das ist nicht „ein bisschen schlechter“, das ist oft ein richtig schlechter Deal.

Und Aussagen wie „bis zu X % Steuerersparnis“ sind zusätzlich Augenwischerei: Das ist ein Best-Case für bestimmte, sehr hohe Einkommen – die meisten erreichen das so nicht mal ansatzweise.

Bewertung: Unterm Strich ist „Steuern sparen“ kein Qualitätsmerkmal, sondern meist ein Verkaufsargument. Der einzige sinnvolle Test ist: Was bleibt nach Kosten, Steuern und Einschränkungen wirklich übrig – und das ist bei vielen dieser Produkte enttäuschend wenig im Vergleich zur eigenen Anlage in ETFs.

Fazit: Die wichtigsten Steuertipps für ETF-Anleger

Steuervorteile sollte man paretooptimal mitnehmen: Freistellungsauftrag einrichten, Steuererklärung machen, irische ETFs aussuchen, FIFO in der Rente umgehen und insbesondere langfristig anlegen, nicht andauernd kaufen und verkaufen.

Aber keine Klein-Klein-Optimierung, das ist viel zu kompliziert und schwer kontrollierbar. Und erst recht kein Versicherungsmantel, da kommt man in Summe schlechter weg.

Wenn Du wissen willst, wie man das alles in der Praxis umsetzt, schau Dir unser ETF-Webinar an.


Dieser Artikel basiert auf einer Folge unseres Podcasts. Da wir den gesprochenen Inhalt für Dich verschriftlicht haben, kann es an manchen Stellen etwas umgangssprachlicher zugehen als in einem klassischen Blogartikel.

Verfasst von Dr. Anna Terschüren
Veröffentlichung: 24. Juni 2024
LETZTE AKTUALISIERUNG: 06. Februar 2026
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