Erwerbsstatus
Wenn Du angestellt bist (oder als Selbstständiger Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung / DRV zahlst, z. B. über die KSK), sammelst Du weiter Rentenpunkte. Wir nutzen Deine bisherigen Rentenpunkte und rechnen sie bis zum Rentenbeginn hoch.
Wenn Du selbstständig ohne Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bist, sammelst Du keine weiteren Rentenpunkte. Bereits vorhandene Rentenpunkte (z. B. aus früherer Anstellung) berücksichtigen wir natürlich trotzdem.
Du hast zwei Möglichkeiten, Deine gesetzliche Rente zu berechnen:
Variante A: Mit Renteninformation
Wenn Du Deine jährliche Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hast, gibst Du einfach den Betrag der "Regelaltersrente" ein. Du findest ihn als mittlere Zahl bzw. neben „Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von:“
Variante B: Ohne Renteninformation
Falls Du keine Renteninformation zur Hand hast, gibst Du Deine bisher gesammelten Rentenpunkte ein. Diese findest Du in Deinem Versicherungsverlauf oder Du schätzt sie grob anhand Deines bisherigen Einkommens.
Zusätzlich gibst Du an:
- Geburtsjahr: Daraus berechnen wir Dein Renteneintrittsalter
- Rentenbeginn: Willst Du früher oder später in Rente? (±5 Jahre möglich)
- Aktuelles Jahresbrutto: Dein Gehalt für die Hochrechnung zukünftiger Rentenpunkte sowie für die Schätzung Deiner Rentenlücke
- Gehaltssteigerung: Wie stark wird Dein Gehalt voraussichtlich steigen?
- Inflationsrate: Für die Kaufkraftberechnung
- Rentenanpassung: Wie stark steigen die Renten jährlich?
- Kirchensteuer: Keine, 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9 % (andere Bundesländer)
- KV-Zusatzbeitrag: Der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse
- Kinder: Beeinflusst den Pflegeversicherungsbeitrag
Bestehende Altersvorsorge-Verträge
Neben der gesetzlichen Rente kannst Du auch Deine private Altersvorsorge einbeziehen, solltest Du Verträge hierüber abgeschlossen haben:
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Riester-Rente
- Rürup-Rente (Basisrente)
- Private Rentenversicherung (Klassische oder fondsgebundene Policen)
Trage jeweils die garantierte monatliche Bruttorente aus Deinen Vertragsunterlagen ein.
Du hast ein Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten)?
Trage Deine erwartete monatliche Rente aus dem Versorgungswerk als "Rürup-Rente" ein. Versorgungswerke gehören steuerlich zur Basisversorgung (Schicht 1) und werden wie die gesetzliche Rente besteuert: gleicher Besteuerungsanteil (z. B. 84 % in 2026), keine Sozialabgaben. Genau so rechnet auch das Rürup-Feld im Rechner.