Schnell das Wichtigste
- Für Kinder gibt es die gleichen Konten wie für Erwachsene. Und genau so muss man hier auch nach Zweck unterscheiden:
Braucht das Kind ein Girokonto für sein Taschengeld? Oder geht es um Geldanlage für Kinder und es soll langfristig auf einem Depot ein kleines Vermögen aufgebaut werden? - Eltern können bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses bestimmen, inwieweit Kinder auf ihr Geld zugreifen können.
- Das Kinderkonto sollte immer kostenlos sein. Mit Volljährigkeit kann ein Kontenwechsel vonnöten sein, um weiterhin gute Konditionen zu bekommen.
Warum ein Kinderkonto?
Ob zur Geburt, Taufe oder Konfirmation, zum Geburtstag oder zu Weihnachten – Geldgeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit.
Aber nicht nur die Euros von Oma, Opa, Onkel und Tante können hervorragend für das Kind angelegt werden; auch als Eltern möchte man oft selbst für seinen Nachwuchs sparen, um zum Beispiel den Führerschein oder die Ausbildung später finanzieren zu können.
Ab einem gewissen Alter ist es außerdem eine gute Sache, wenn sich das Kind schon mal mit den eigenen Finanzen vertraut machen kann.
Deshalb macht ein Kinderkonto total viel Sinn.
Der Umgang mit Geld und Konto kann so prima geübt werden. Zum Beispiel kann das Taschengeld vom eigenen Girokonto aus verwendet werden.
Was ist ein Kinderkonto?
Kinderkonten sind im Grunde erst einmal das Gleiche wie “Erwachsenenkonten”.
Und genauso gibt es hier nicht das eine Konto, sondern viele verschiedene Varianten. Am einfachsten ist es daher, nach dem Zweck zu unterscheiden:
Soll das Kind ein Girokonto bekommen, um schon einmal den Umgang mit Geld zu üben? Oder soll ein Konto eingerichtet werden, um für das Kind zu sparen?
Basierend auf dem Zweck werden wir im Folgenden die verschiedenen Arten erläutern.
Natürlich gibt es noch weitere Unterschiede bei Kinderkonten im Vergleich zu denen für Erwachsene: Bis das Kind älter ist, werden Kinder-Girokonten als reine Guthabenkonten geführt.
Kreditkarten gibt es normalerweise auch nur als Prepaid-Variante. Eltern haben außerdem verschiedene Möglichkeiten der Einsichtnahme und Verwaltung.
Wertpapier-Depots für Kinder liegen bis zur Volljährigkeit vollständig in der Hand der Eltern. So kann der Nachwuchs sein Vermögen erst als Erwachsener ausgeben.
Girokonto für Kinder
Girokonten für Kinder sollten immer kostenlos sein – entweder bis zur Volljährigkeit oder bis zum Beginn von Ausbildung bzw. Studium.
Mit entsprechendem Nachweis bleibt man mit einem Schüler-, Azubi- und Studentenkonto sogar oftmals weiterhin von Gebühren verschont.
Hierfür gibt es jedoch Altersgrenzen (je nach Bank zwischen 22 und 30 Jahre).
Ist diese Grenze erreicht, sollte man das Konto wechseln, um weiterhin kostenlos unterwegs zu sein. Hier findest Du unsere Empfehlungen für kostenlose Girokonten für Erwachsene.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass es keiner Gegenleistung wie beispielsweise dem Kauf von Genossenschaftsanteilen bei Volksbanken bedarf, damit das Kinderkonto kostenlos ist.
Des Weiteren sollte man das Kinderkonto nur bei einer Bank eröffnen, von der genügend Geldautomaten in der Nähe zum kostenlosen Abheben von Bargeld zur Verfügung stehen. Denn sonst wird es schnell teuer (rd. 5 Euro pro Abhebung bei anderen “Konkurrenz-Banken”).
Wie oben beschrieben gibt es keinen Grund zur Sorge mit Blick auf Kontoüberziehungen oder Ähnlichem, denn ein Kinder-Girokonto kann immer nur in Höhe des vorhandenen Guthabens genutzt werden.
Außerdem können Eltern allgemeine Limits setzen, wie viel auf einmal abgehoben werden darf.
Bei vielen Kinderkonten ist es außerdem möglich, eine Prepaid-Kreditkarte zu bekommen. Das ist eine super Sache, wenn der Nachwuchs zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt als Jugendlicher plant.
Bei ein paar Banken ist die Kreditkarte kostenlos; bei einigen muss man hingegen zwischen 5 und 42 Euro pro Jahr auf den Tisch legen.
Mit spannenden Zinsen ist übrigens auch bei Kinder-Girokonten nicht zu rechnen: Zwar bekommen Minderjährige manchmal bis zu bestimmten Beträgen noch verhältnismäßig großzügige Zinsen; diese Grenzbeträge sind jedoch recht schnell erreicht.
Um das Geld gewinnbringend anzulegen, ist ein Girokonto wie immer keine Option. Wir schauen weiter unten auf echte Varianten zum Vermögensaufbau für die Kleinen.
Empfehlungen für Kinder-Girokonten
In einigen Regionen gibt es bei Volksbanken oder Sparkassen gute Angebote.
Man sollte jedoch unbedingt die oben genannten wichtigen Aspekte auf dem Schirm haben, wenn man bei seiner lokalen Bank nach einem Kinderkonto fragt.
Überregional empfehlen wir die folgenden Banken:
Depot für Kinder
ETF-Sparpläne für Kinder sind eine super Sache, wenn man einen langen Anlagehorizont hat.
Denn hiermit kann man Stück für Stück ein kleines Vermögen aufbauen, das dem Kind ab dem 18. Geburtstag zur Verfügung steht.
Sie sind also ideal als Geldanlage für Kinder.
Um einen solchen Sparplan einrichten zu können, braucht man ein Junior-Depot. Dieses sollte immer kostenlos sein.
Lediglich für die Ausführung des Sparplans selbst fallen Transaktionskosten an.
Eltern verwalten übrigens nur das Depot; ab dem 18. Geburtstag erlischt ihre Vollmacht und das Kind erhält den kompletten Zugriff auf das angesparte Vermögen.
Empfehlungen für Junior-Depots und genauere Erläuterungen findest Du in unserem Artikel Sparplan für Kinder.
Fest- und Tagesgeldkonten für Kinder
Kann das Geld nur weniger als 10 Jahre angespart werden, weil es dann vom Kind benötigt wird, sollte es auf Fest- oder Tagesgeldkonten angelegt werden.
Empfehlungen für Fest- und Tagesgeldkonten sind in unserem Artikel zum Thema Geldanlage für Kinder zu finden.
Eröffnung vom Kinderkonto
Um das Kinderkonto oder -depot zu eröffnen, bedarf es grundsätzlich des Einverständnisses beider Elternteile.
Falls Du das alleinige Sorgerecht besitzt, kannst Du natürlich auch alleine ein Konto eröffnen, jedoch musst Du diese Befugnis nachweisen können (z.B. über eine Sorgerechtsbestätigung bzw. Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Partners).
Großeltern und Co. können demnach kein Konto für das Kind eröffnen.
Bei der Eröffnung des Kontos für Deinen Nachwuchs werden seine Geburtsurkunde und Steueridentifikationsnummer benötigt. Letztere wird kurz nach der Geburt vom Finanzamt verschickt.
Seid Ihr Eltern verheiratet und habt den gleichen Familiennamen, genügt der jeweilige Personalausweis. Bei unterschiedlichen Ehenamen wird noch die Heiratsurkunde gebraucht.
Beide Elternteile müssen bei der Kontoeröffnung unterzeichnen, außer, wenn der alleinige Unterzeichner eine Vollmacht des abwesenden Elternteils vorweisen kann.
Ist Dein Sprössling schon jugendlich und hat bereits einen Arbeitsvertrag, kann er übrigens im Alleingang ein Konto eröffnen.
Schutz des Vermögens des Kindes
Jegliche Geldgeschenke an das Kind sind natürlich dem Kind zuzuordnen. Man sollte auch aus diesem Grunde unbedingt ein eigenes Konto für den Nachwuchs einrichten.
So ist das Vermögen des Sprösslings gleich von dem der Eltern sauber getrennt.
Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder geschäftsunfähig, d.h. die Eltern verwalten vollständig das Geld der Kinder.
Es darf aber trotzdem nicht für andere Zwecke verwendet oder auf das Konto der Eltern transferiert werden.
Ab dem 7. Geburtstag ist das Kind dann beschränkt geschäftsfähig und darf über sein Taschengeld verfügen.
Vor Pfändungen oder Privatinsolvenzen der Eltern ist das Vermögens des Kindes geschützt.
Auch hierfür ist es wichtig, dass das Geld auf einem separaten Konto liegt, das auf das Kind läuft.
Achtung: Tricks, wie das eigene Gehalt auf das Konto des Kindes zu schieben und so vor Pfändung zu schützen, funktionieren nicht! Dann entfällt der Schutz (hierbei handelt es sich ja schlichtweg um Betrug).
Unterhaltszahlungen können übrigens auch direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden, jedoch nur nach Absprache beider Elternteile.
Steuern beim Kinderkonto
Auch Kinder haben einen Sparerpauschbetrag, der für sie genutzt werden kann, damit Steuern auf Kapitalerträge zuerst einmal nicht anfallen.
Hinzu kommt noch der “normale” Freibetrag für andere Einkunftsarten, so dass für Kinder ganze 12.640 Euro an Gewinnen pro Jahr erzielt werden können, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen (Stand 2024).
Hier findest Du alle Details zum Thema Steuern bei Kinderkonten.
Checkliste: Benötigte Unterlagen für die Kinderkonto-Eröffnung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Personalausweis BEIDER Elternteile
- Bei unterschiedlichen Ehenamen: Heiratsurkunde
- Bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis (Sorgerechtsbestätigung bzw. Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Partners)
Häufige Fragen & Antworten
Ein Kinderkonto ist im Grunde das Gleiche wie ein “Erwachsenenkonto”, normalerweise aber mit Einschränkungen zum Schutz des Kindes versehen (nur Prepaid-Kreditkarten, kein Dispo, Abhebungs-Limits, Möglichkeiten der Eltern zur Einsichtnahme bzw. Verwaltung des Kontos).
In einigen Regionen gibt es bei Volksbanken oder Sparkassen gute Angebote. Man sollte unbedingt darauf achten, dass das Konto kostenlos ist. Überregional empfehlen wir die DKB, comdirect, Deutsche Bank oder Postbank.
Je nach Bank gibt es kein Mindestalter oder es liegt bei 7 Jahren. Für Minderjährige müssen die Eltern jedoch immer ihr Einverständnis geben.
Nein, Konten können nur von den Eltern eröffnet werden. Jeder kann aber Geld auf das Kinderkonto einzahlen.
Ja, aber Du brauchst das Einverständnis Deiner Eltern dafür.
Falls Du bereits einen Arbeitsvertrag besitzt, kannst Du das im Alleingang machen. Ansonsten bedarf es des Einverständnisses Deiner Eltern.
Falls Du bereits einen Arbeitsvertrag besitzt, kannst Du das im Alleingang machen. Ansonsten bedarf es des Einverständnisses Deiner Eltern.
Das hängt davon ab, was finanziert werden soll. Geht es nur um den Führerschein oder um das Studium? Am besten fängt man frühestmöglich mit dem Sparen an – auch, wenn nur kleine Beträge angelegt werden können. Hat man mindestens 10 Jahre Zeit, kann man aufgrund des langen Sparhorizonts renditestark anlegen.
Du benötigst die Geburtsurkunde und die Steueridentifikationsnummer Deines Kindes. Außerdem müssen beide Elternteile der Eröffnung zustimmen und sich ausweisen können.
Ein Kinderkonto sollte umsonst sein. Schau Dir oben unsere Empfehlungen an.
Das ist möglich. Die Eltern können aber Überweisungslimits setzen.
Ja, solange das Guthaben auf dem Konto ausreichend ist und das evtl. gesetzte Limit nicht überschritten wird.