✓ Klare Empfehlung: Der Rechner vergleicht das neue Altersvorsorgedepot mit einem eigenen ETF-Depot und sagt Dir, welche Variante sich für Dich mehr lohnt.
✓ Zwei Strategien im Vergleich: Sollst Du nur den geförderten Teil (150€/Monat) ins AV-Depot einzahlen oder alles? Der Rechner findet die beste Aufteilung.
✓ Realistische Zahlen: Alle Förderungen (Zulagen, Steuererstattungen), Kosten und Steuern berücksichtigt – Ergebnisse in heutiger Kaufkraft.
✓ Komplexe Steuerlogik umgesetzt: Nachgelagerte Besteuerung, Halbeinkünfteverfahren, Günstigerprüfung – der Rechner kennt alle Regeln.
✓ Riester-Übertragung: Bestehendes Riester-Guthaben als Startkapital berücksichtigen.
✓ Transparente Erklärungen: Wir zeigen Dir genau, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert und warum das Ergebnis so ausfällt.
✓ Speichern und teilen: Jede Berechnung als Link sichern und weitergeben.
ETF-Workshop: Das musst Du wissen, bevor Du in ETFs investierst
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4996), das am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die wesentlichen Förderregeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Berechnungen spiegeln den verabschiedeten Gesetzestext wider.
Nutze die Ergebnisse als Orientierung – nicht als verbindliche Planungsgrundlage.
Wie gefällt Dir der Altersvorsorgedepot-Rechner?
So funktioniert der Altersvorsorgedepot-Rechner
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge und kommt am 1. Januar 2027. Förderberechtigt sind Angestellte, Beamte, Selbständige und Freiberufler.
Anders als bei der klassischen Riester-Rente investierst Du hier in ETFs – ohne Garantiezwang und mit der Chance auf höhere Renditen.
Die Grundidee: Der Staat fördert Deine Einzahlungen mit Zulagen und Steuervorteilen. Im Gegenzug wird bei der Auszahlung im Alter die gesamte Entnahme versteuert – nicht nur die Gewinne.
Ob sich das für Dich lohnt, hängt von vielen Faktoren ab: Deinem Gehalt, Deiner Sparrate, den Depotkosten und Deinem Einkommen im Alter. Genau das rechnet dieser Rechner für Dich durch.
Ansparphase: Die Förderung verstehen
Zulagen – Geld vom Staat
Der Staat zahlt Zulagen direkt in Dein AV-Depot:
Grundzulage:
- Auf die ersten 360€/Jahr Eigenbeitrag: 50% Zulage (max. 180€)
- Auf die nächsten 1.440€/Jahr (361–1.800€): 25% Zulage (max. 360€)
- Maximale Grundzulage bei 1.800€ Eigenbeitrag (150€/Monat): 540€/Jahr
Kinderzulage:
- Pro Kind mit Kindergeldanspruch: 100% auf Deinen Eigenbeitrag (1€ pro 1€)
- Maximum: 300€ pro Kind und Jahr
Jugendbonus:
- Einmalig 200€ für alle unter 25 Jahren bei Vertragsabschluss
Mindesteigenbeitrag: 120€/Jahr (10€/Monat), um die vollen Zulagen zu erhalten.
Beispiel: Bei 150€/Monat Eigenbeitrag (1.800€/Jahr) erhältst Du 540€ Grundzulage. Insgesamt fließen also 2.340€/Jahr in Dein AV-Depot – obwohl Du nur 1.800€ selbst einzahlst.
Steuererstattung – der zweite Förderbaustein
Deine Einzahlungen (Eigenbeitrag + Zulagen) kannst Du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch:
- Ist Deine theoretische Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, bekommst Du die Differenz als Steuererstattung aufs Konto überwiesen.
- Die Zulage fließt in jedem Fall ins AV-Depot.
Beispiel: Bei 55.000€ Bruttojahresgehalt und Grenzsteuersatz ~31% ergibt sich eine theoretische Steuerersparnis von ~716€. Da Du 540€ Zulage erhältst, bekommst Du ~215€ Steuererstattung – zusätzlich zur Zulage.
Diese Steuererstattung landet auf Deinem Girokonto, nicht im AV-Depot. Was Du damit machst, ist entscheidend für den Vergleich – dazu später mehr.
Steuerfreiheit während der Ansparphase
Ein großer Vorteil des AV-Depots: Innerhalb des Depots fallen keine deutschen Steuern an:
- Keine Vorabpauschale (die sonst jährlich auf ETF-Buchgewinne fällig wird)
- Keine Abgeltungssteuer bei Umschichtungen
- Keine Steuer auf Dividenden/Ausschüttungen
Das Geld arbeitet also unversteuert für Dich – bis zur Auszahlung.
Hinweis: Die Quellensteuer auf Fondsebene (~0,3% p.a.) fällt trotzdem an. Sie wird innerhalb des Fonds abgezogen und ist unabhängig vom deutschen Steuerrecht. Das berücksichtigen wir im Rechner.
Mehr als 150€/Monat? Der ungeförderte Teil
Die staatliche Förderung (Zulagen + Sonderausgabenabzug) gilt nur für Beiträge bis 1.800€/Jahr (150€/Monat). Aber das AV-Depot kann mehr aufnehmen: bis zu 6.840€ pro Vertrag und Jahr.
Beiträge über 1.800€/Jahr sind ungefördert – aber sie haben trotzdem Vorteile:
Das Halbeinkünfteverfahren:
- Bei der Auszahlung werden nur 50% der Erträge mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert
- Die andere Hälfte bleibt steuerfrei
- Deine Einzahlungen werden nicht nochmal besteuert (Du hast sie ja schon versteuert)
Das ist ein Mittelweg zwischen dem geförderten AV-Depot (100% versteuert) und dem eigenen ETF-Depot (nur Gewinne versteuert, mit Teilfreistellung).
Das 13.680€-Limit – und was passiert bei Overflow
Du kannst zwei AV-Depot-Verträge abschließen. Pro Vertrag sind maximal 6.840€/Jahr erlaubt. Das ergibt ein Gesamtlimit von 13.680€/Jahr für das AV-Depot.
Was passiert, wenn Du mehr sparen willst?
Der Rechner berücksichtigt das automatisch: Beträge, die das Limit überschreiten, fließen in ein normales ETF-Depot. So wird Deine gesamte Sparrate optimal aufgeteilt.
Beispiel: Bei 1.500€/Monat Sparrate (18.000€/Jahr) gehen 13.680€ ins AV-Depot und 4.320€ ins eigene ETF-Depot.
Zwei Strategien im Vergleich
Bei Sparraten über 150€/Monat hast Du die Wahl, wie Du Dein Geld aufteilst. Der Rechner vergleicht zwei Strategien und zeigt Dir die bessere:
Strategie 1: Split
- 150€/Monat gefördert ins AV-Depot
- Der Rest in ein eigenes ETF-Depot
- Steuererstattungen ebenfalls ins ETF-Depot
Strategie 2: Alles ins AV-Depot
- Gesamte Sparrate ins AV-Depot (bis zum Limit)
- 150€/Monat gefördert, der Rest ungefördert (mit Halbeinkünfteverfahren)
- Steuererstattungen ebenfalls ins AV-Depot (ungefördert)
- Bei Overflow (über 13.680€/Jahr): Rest ins ETF-Depot
Welche Strategie besser ist, hängt vor allem von den AV-Depot-Kosten ab:
- Bei niedrigen Kosten (unter ~0,5%) lohnt sich oft alles ins AV-Depot – das Halbeinkünfteverfahren schlägt das ETF-Depot
- Bei höheren Kosten (über ~0,8%) ist der Split oft besser – die Kosten fressen den Steuervorteil auf
- Die genaue Grenze hängt von Deiner individuellen Situation ab
Der Rechner zeigt Dir immer die bessere Variante und erklärt, warum.
Entnahmephase: Die nachgelagerte Besteuerung
Die Auszahlung aus dem AV-Depot beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Im Rechner kannst Du das Alter einstellen.
Geförderter Teil: Alles wird versteuert
Die gesamte Auszahlung aus dem geförderten Teil wird als Einkommen versteuert:
- Einkommensteuer nach Deinem persönlichen Steuersatz
- Keine Teilfreistellung
- Besteuert werden: Deine Einzahlungen + Zulagen + sämtliche Erträge
Das ist der "Deal": Steuerfreiheit in der Ansparphase, dafür volle Besteuerung bei Auszahlung.
Wichtig: Die AV-Depot-Auszahlung addiert sich zu Deiner gesetzlichen Rente. Je mehr Du entnimmst, desto höher kann Dein Steuersatz werden (Progression).
Ungeförderter Teil: Halbeinkünfteverfahren
Für den ungeförderten Teil gilt:
- Deine Einzahlungen werden nicht besteuert (waren ja schon versteuert)
- Auf die Erträge zahlst Du Einkommensteuer, aber nur auf 50%
- Die andere Hälfte bleibt steuerfrei (Voraussetzung: Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt ab 62 (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG i.V.m. § 20
Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)).
Das macht den ungeförderten Teil steuerlich attraktiver als den geförderten – aber Du bekommst eben keine Zulagen und keine Steuererstattung.
Auszahlplan
Per Gesetz muss der Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Du kannst im Rechner aber auch längere Laufzeiten wählen – je länger der Plan, desto niedriger die monatliche Rate, aber desto länger bist Du abgesichert.
Den Beginn der Auszahlung legst Du zwischen 65 und 70 Jahren fest. Im Rechner ist 67 voreingestellt. Wer früher startet, hat mehr Auszahlungsjahre, aber auch weniger Ansparzeit.
Wichtig: Das Kapital wird bei Auszahlungsbeginn nicht einfach durch die Anzahl der Monate geteilt. Es bleibt investiert und erwirtschaftet weiter Rendite. Die monatliche Auszahlung wird deshalb mit einer Annuitätenformel berechnet – dadurch ist sie höher als bei einer einfachen Division.
Wenn der Auszahlplan endet, ist das AV-Depot aufgebraucht. Danach läuft nur noch Deine gesetzliche Rente (und ggf. Entnahmen aus Deinem eigenen ETF-Depot).
Das eigene ETF-Depot: Die Referenz zum Vergleich
Als Vergleich berechnen wir, was passiert, wenn Du stattdessen alles in ein eigenes ETF-Depot investierst – ohne staatliche Förderung.
Keine Förderung, aber andere Steuervorteile
Im eigenen ETF-Depot:
- Keine Zulagen
- Keine Steuererstattung über Sonderausgaben
- ABER: Vorabpauschale fällt jährlich an (eine Art Vorsteuer auf Buchgewinne)
Bei der Entnahme werden nur die Gewinne besteuert – nicht Deine Einzahlungen. Und es gilt die Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30% der Gewinne steuerfrei.
Effektive Steuerlast auf Gewinne:
- Abgeltungssteuer: 25% + 5,5% Soli = 26,375%
- Nach Teilfreistellung (30%): ~18,5% auf Gewinne
Das ist deutlich weniger als die nachgelagerte Besteuerung im AV-Depot UND eben nur auf die Gewinne, nicht auf die gesamte Auszahlung.
Günstigerprüfung: Wenn Dein Steuersatz unter 26% liegt
Wenn Dein persönlicher Steuersatz im Alter unter der Abgeltungssteuer liegt, kannst Du auch für das ETF-Depot die Günstigerprüfung beantragen.
Dann zahlst Du auf Deine ETF-Gewinne nicht 26,375%, sondern Deinen niedrigeren persönlichen Steuersatz – ebenfalls mit 30% Teilfreistellung.
Beispiel: Bei einem Grenzsteuersatz von 20% im Alter zahlst Du nur ~14% effektiv auf ETF-Gewinne statt ~18,5%.
Der Rechner berücksichtigt das automatisch: Bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen im Alter (zvE) wird auch das ETF-Depot günstiger besteuert.
Warum mehr Kapital nicht immer mehr Rente bedeutet
Du wirst feststellen: Das AV-Depot hat oft mehr Kapital bei Rentenbeginn – aber trotzdem kann die monatliche Netto-Rente niedriger sein als beim ETF-Depot.
Das ist kein Fehler, sondern logisch:
AV-Depot:
- Mehr Kapital (dank Zulagen und Steuerfreiheit in der Ansparphase)
- ABER: Die gesamte Entnahme wird versteuert (inkl. Einzahlungen und Zulagen)
ETF-Depot:
- Weniger Kapital (keine Zulagen, Vorabpauschale)
- ABER: Nur die Gewinne werden versteuert, mit Teilfreistellung
Je nach Konstellation kann das ETF-Depot trotz weniger Kapital mehr Netto-Rente liefern. Das passiert vor allem bei:
- Hohen AV-Depot-Kosten
- Hohem zvE im Alter (hoher Steuersatz auf AV-Auszahlungen)
- Niedrigem zvE im Alter (Günstigerprüfung für ETF greift)
Der Rechner zeigt Dir beide Werte – Kapital und Netto-Entnahme – damit Du das Gesamtbild siehst.
Kosten: Die entscheidende Variable
Die Depotkosten des Anbieters sind der wichtigste Hebel für die Entscheidung. Der Rechner nimmt als Beispiel 0,5% p.a. an – aber das ist reine Spekulation.
Was wir wissen:
- Für das "Standarddepot" gilt ein Kostendeckel von 1,0% Effektivkosten
- Für das freie AV-Depot ohne Garantie gibt es keinen Deckel
- Die Anbieter sind noch nicht bekannt.
Was wir erwarten:
- Günstige Anbieter könnten bei 0,3–0,5% landen
- Teure Anbieter bei 1,0–1,5%
Unsere Empfehlung: Rechne verschiedene Szenarien durch! Bei 0,3% sieht die Welt anders aus als bei 1,2%. Der Unterschied kann über Jahrzehnte Zehntausende Euro ausmachen.
Die Kosten für Dein eigenes ETF-Depot (TER) kennst Du dagegen: Ein weltweit gestreuter ETF kostet typischerweise 0,07–0,2%.
Zu versteuerndes Einkommen im Alter ermitteln
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) im Alter ist ein wichtiger Eingabewert. Es bestimmt, wie hoch Dein Steuersatz auf die AV-Depot-Auszahlungen sein wird – und ob die Günstigerprüfung für Dein ETF-Depot greift.
So ermittelst Du den Wert:
- Öffne unseren Rentenplaner
- Fülle nur Schritt 1 aus (Deine Rentendaten)
- Klappe "Details zur Berechnung" auf
- Kopiere den Wert "Zu versteuerndes Einkommen" mit dem Kopier-Button
Im Rentenplaner findest Du auch Erklärungen, wie sich das zvE zusammensetzt.
Hinweis: Das zvE ist NICHT Deine Bruttorente. Es ist der Betrag, der nach allen Abzügen (Krankenversicherung, Freibeträge etc.) tatsächlich versteuert wird.
Steuererstattungen reinvestieren – oder nicht?
Die Steuererstattung aus dem AV-Depot landet auf Deinem Girokonto. Du hast die Wahl:
Option 1: Reinvestieren (empfohlen)
- Die Erstattung fließt ins ETF-Depot (oder ins AV-Depot)
- Du nutzt den Zinseszinseffekt voll aus
- Das ist die Standardannahme im Rechner
Option 2: Nicht reinvestieren
- Du gibst die Erstattung anderweitig aus
- Der Fördervorteil ist dann geringer
- Du kannst das im Rechner umstellen
Wichtig: Wenn Du die Erstattungen nicht reinvestierst, verlierst Du einen erheblichen Teil des AV-Depot-Vorteils.
Das können wir für Dich tun
✓ Orientierung geben: Der Rechner zeigt Dir, ob sich das Altersvorsorgedepot für Deine Situation lohnt – oder ob ein eigenes ETF-Depot die bessere Wahl ist.
✓ Szenarien vergleichen: Was passiert bei höheren Kosten? Bei mehr Sparrate? Bei niedrigerem Einkommen im Alter? Probiere verschiedene Konstellationen aus.
✓ Komplexität reduzieren: Nachgelagerte Besteuerung, Halbeinkünfteverfahren, Günstigerprüfung, Teilfreistellung – wir rechnen das alles für Dich durch.
✓ Transparenz schaffen: Wir erklären Dir genau, wie die Berechnungen funktionieren und welche Annahmen wir treffen.
Das können wir NICHT für Dich tun
✗ Anbieterkosten kennen: Wir wissen nicht, welche Anbieter es geben wird und was sie kosten. Du musst mit Annahmen arbeiten.
✗ Die Zukunft vorhersagen: Renditen, Inflation und Steuergesetze können sich ändern. Rechne mit verschiedenen Szenarien.
✗ Individuelle Beratung ersetzen: Dieser Rechner ersetzt keine persönliche Finanzberatung. Bei komplexen Situationen (Auslandsaufenthalte etc.) sprich mit einem Steuerberater.
✗ Alle Details abbilden: Wir vereinfachen an einigen Stellen – das Ganze ist schon kompliziert genug 😉
Disclaimer
Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informations- und Planungszwecken. Er ist keine Anlageberatung und keine Aufforderung zum Abschluss eines Altersvorsorgevertrags.
Wichtig: Der Rechner basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4996, verabschiedet am 27.03.2026). Die Anbieterkonditionen und Kosten sind noch nicht bekannt. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Die Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen. Historische Renditen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die tatsächlichen Ergebnisse werden von den berechneten Werten abweichen.
Gesetzliche Grundlage
Altersvorsorgereformgesetz: Drucksache 21/4996 vom 25.03.2026 (Beschlussempfehlung Finanzausschuss, verabschiedet 27.03.2026)
Relevante Paragraphen:
- § 10a EStG: Sonderausgabenabzug (1.800€ Eigenbeitrag + Zulage)
- § 22 Nr. 5 EStG: Besteuerung der Auszahlungen (gefördert: nachgelagerte Besteuerung, ungefördert: Halbeinkünfteverfahren)
- § 84 EStG: Grundzulage (50% / 25%)
- § 85 EStG: Kinderzulage (100%, max. 300€/Kind)
- § 86 EStG: Mindesteigenbeitrag (120€/Jahr)
- § 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG: Max. Einzahlung 6.840€/Vertrag/Jahr
ETF-Workshop: Das musst Du wissen, bevor Du in ETFs investierst
✓ Teure ETF-Fehler, die (fast) jeder macht
✓ Von welchen ETFs Du die Finger lassen solltest
✓ Warum der MSCI World nicht reicht!
✓ Wie Du die richtigen ETFs für Dich findest
